Rechtsprechung
BVerfG, 04.08.1993 - 2 BvR 722/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des vollständigen Leistungsausschlusses bei Obliegenheitsverstoß des Versicherungsnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 11.02.1993 - 8 U 34/92
- BVerfG, 04.08.1993 - 2 BvR 722/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 04.08.1993 - 2 BvR 722/93
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht berufen, Entscheidungen anderer Gerichte einer allgemeinen inhaltlichen Nachprüfung zu unterziehen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerfG, 04.08.1993 - 2 BvR 722/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]; st. Rspr.). - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus BVerfG, 04.08.1993 - 2 BvR 722/93
Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG ) in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen nur dann in Betracht, wenn die Rechtsanwendung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (BVerfGE 67, 90 [94]; st. Rspr.).
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 04.08.1993 - 2 BvR 722/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]; st. Rspr.). - BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit
Auszug aus BVerfG, 04.08.1993 - 2 BvR 722/93
Die Willkürgrenze ist erst dann überschritten, wenn die Auffassung des Gerichts, die die Entscheidung trägt, unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar und damit schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 59, 98 [101, 103]; 70, 93 [97]). - BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80
Verletzung des Willkürverbots
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81
Verstoß gegen das Willkürverbot bei der Verwerfung einer strafrechtlichen …
Auszug aus BVerfG, 04.08.1993 - 2 BvR 722/93
Die Willkürgrenze ist erst dann überschritten, wenn die Auffassung des Gerichts, die die Entscheidung trägt, unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar und damit schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 59, 98 [101, 103]; 70, 93 [97]).